[Dreyfus-Affäre] – Émile ZOLA im Gefängnis auf die Probe gestellt. März 1898.

„Ich muss ins Gefängnis gehen, damit das Gräuel vollendet ist.“

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[Die Dreyfus-Affäre] – Émile ZOLA (1840.1902)

Signierte Visitenkarte, adressiert an Georges Charpentier.

Eine Seite im Format 16° (6,20 x 10,50 cm).

[Paris, März 1898]

 

„Ich muss ins Gefängnis gehen, damit das Gräuel vollendet ist.“

Die Hartnäckigkeit eines Schriftstellers, der sich Captain Dreyfus verpflichtet fühlte: Nach der ersten Verhandlung und seiner Verurteilung zu einem Jahr Gefängnis vertraute Émile Zola seinem Freund und Verleger an, wie ruhig er trotz der ihm drohenden Haft geblieben war und wie stark seine Entschlossenheit war.

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„Vielen Dank für Ihren freundlichen Brief, mein alter Freund. Hier gibt es nichts Neues, alles läuft wie gewohnt, und es wird sich mit der Zeit etwas beruhigen, sofern keine neue Katastrophe eintritt. Ich glaube, ich werde Anfang April in Sainte-Pélagie sein, und das ist auch gut so, denn ich kann inmitten des Chaos nicht zu Hause arbeiten. Dann muss ich ins Gefängnis, um das Unrecht zu vollenden. Ansonsten geht es mir sehr gut und ich bin recht gelassen. Meine Frau ist etwas müde, aber sehr tapfer. Bis zum nächsten Mal. Herzliche Grüße an Georgette und ihren Mann und ganz herzlich an Sie alle. Emile Zola.“

 

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„J’accuse…!“ Am 13. Januar 1898 L’Aurore Zolas berühmten Brief an den Präsidenten der Republik, Félix Faure. Zola war sich der möglichen Anklage wegen Verleumdung vollkommen bewusst: „Ich setze mich freiwillig der Öffentlichkeit aus. Sollen sie es doch wagen, mich vor den Schwurgerichtshof zu bringen und die Untersuchung am helllichten Tag durchzuführen!“ Zolas Brief „J’accuse …!“ und führte den Schriftsteller vor Gericht.

Der Prozess vor dem Assisengericht Seine begann am 7. Februar 1898. Zola, verteidigt von Fernand Labori, wurde zur Höchststrafe verurteilt: ein Jahr Gefängnis und eine Geldstrafe von 3.000 Francs. Nach seiner Berufung vor dem Kassationsgerichtshof im Juli 1898 ging Zola ins Exil nach London, um dem Urteil der Richter zu entgehen.

 

 

 

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