Louis-Ferdinand Céline bereitet sich auf seinen Prozess vor dem Gerichtshof vor.
"Ich hätte auf die Westen all meiner Freunde geweint, damit sie mir die Krallen ausfahren!"
1.500€
"Ich hätte auf die Westen all meiner Freunde geweint, damit sie mir die Krallen ausfahren!"
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Louis-Ferdinand CELINE (1894.1961)
Autogrammbrief unterschrieben.
Zwei Folioseiten. Ohne Orts- oder Datumsangabe. Der 29. (Januar 1950).
Unveröffentlichter Brief an die Pléiade-Korrespondenz.
"Ich hätte auf die Westen all meiner Freunde geweint, damit sie mir die Krallen ausfahren!"
Céline ist besorgt und in Gedanken versunken und bereitet sich auf seinen Prozess vor, indem er bei seinen Freunden Hilfe sucht.
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„Mein Freund, ich habe soeben erfahren, dass wahre Freunde, die mir das Leben retten wollen, unverzüglich einen sehr eindringlichen und überzeugenden Brief an Herrn Drappier, den Präsidenten des Gerichtshofs, schreiben müssen – in einem poetischen Ton, zu meinen Gunsten. Sollte ich jemals zu krank sein, um der Anhörung beizuwohnen, würde der Brief verlesen. Verstehst du? Ich könnte den reuigen Sünder spielen, aber was dann? Ich sähe sogar gut aus; ich hätte all meine Freunde angefleht, mich aus ihren Fängen zu befreien! Bei dir ist es anders, ich bin kurz davor, wenn ich das so sagen darf … alles, damit der Anwalt mich nicht endgültig umbringt! Er hat mich schon ganz schön durch den Fleischwolf gedreht. Herzlichst, L. F. Céline.“
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1950 begann vor dem Pariser Gerichtshof unter Vorsitz von Jean Drappier der Prozess gegen Louis-Ferdinand Céline. Céline war abwesend. Seine Anwälte Naud und Tixier-Vignancour vertraten ihn. Das Urteil wurde am 21. Februar 1950 verkündet. Auf die beiden Fragen: „Ist Louis-Ferdinand Céline schuldig, zwischen 1940 und 1944 in Frankreich wissentlich Handlungen begangen zu haben, die geeignet waren, die nationale Verteidigung zu gefährden?“ und „Wurde die in der ersten Frage genannte Handlung in der Absicht begangen, die Unternehmungen Deutschlands, einer feindlichen Macht Frankreichs, jeglicher Art zu unterstützen?“, antwortete das Gericht mit Mehrheit mit Ja. Céline wurde zu einem Jahr Gefängnis und einer Geldstrafe von 50.000 Francs verurteilt und zur nationalen Schande erklärt.