Benito Mussolini (1883.1945)
Signiertes Stück.
Zwei Folioseiten in italienischer Sprache auf Briefpapier mit dem Briefkopf von Il Duce del Fascismo.
Rom. 13. Februar 1942.
Seltenes Dokument, unterzeichnet vom italienischen Diktator, das die Einrichtung des Hauptsitzes des Kommissariats für Migration und Kolonisation im Zentrum Roms formalisiert.
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Visto il Contracto Determino dall'Intendente di Finanza di Roma, per conto del Commissariato for the migrazioni and la colonizzazione, col Cav. Di Gr. Cr. Elia Federici übernimmt die örtliche Zuständigkeit für dieses letzte Projekt als Bevollmächtigter des Medesimo-Kommissariats;
Bitte beachten Sie, dass dieser Vertrag darauf zurückzuführen ist, dass es sich um Cav. Di Gr. Cr. handelt. Elia Federici war am Standort des Kommissariats für die Dauer eines Jahres und eines Jahres von L. 550.000, stabil von ihrem Eigentum in Rom, Lungotevere Marzio, Via dei Somaschi und Piazza Nicosia und präzisierte das erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Klavier Palazzina grenzt von Lungotevere Marzio, Via dei Somaschi, Piazza Nicosia und Via Monte Brianzo mit relativer Cavalcavia ab, darunter I due appartamenti a questo soprastanti, ed inoltre il quinto e sesto Piano del corpo di fabrica sussegueente oltre l'alloggio per il portere e l'adiacente seminterrato;
Der Titel des Anzidetto Canone di L. 500.000 wurde bestimmt, stammt aus dem Brief vom 29. Januar 1940. Erwartet Rücktritt von Verträgen für den Fall, dass die Amministrazione Avvalersi der facoltà nelle'intereste öffentlicher Dienstleistungen stiehlt;
Visto il parere favorevole emesso dal consiglio di Stato nell'adunanza 21. Oktober 1941. XIX. Sehen Sie sich die Legge und die Vorschriften zur Verwaltung des Vermögens und zur allgemeinen Rechnungsführung des Staates an; Sehen Sie sich die Legge 9. April 1931.X, Nr. 358 und nachfolgende Änderungen an;
DEKRET:
Der Vertrag wurde am 2. September 1941 genehmigt. April 1949 und im Jahr 1949 von L. 550.000 US-Dollar pro Jahr, voraussichtlich am 1. Mai, 1. August, 1. November und am 1. Februar 1949 1. Mai 1940. XVIII.
Die relative Spesa ist auf Capitolo 70 Residui und Capitolo 70 Competenza del balancecio del Ministero delle Finanze per l'esercizio 1941.XIX-1942.XX eingraviert, und per i Futuri esercizi sui corrispondenti le spese di fritto, manutenzione ed adattamento locali del cennato Commissariato.
IL DUCE DEL FASCISMO. CAPO DEL GOVERNO
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In Anbetracht des vom Finanzintendanten von Rom im Namen des Kommissars für Migration und Kolonisation mit Cav. De Gr. Cr. Elia Federici geschlossenen Vertrags über die Anmietung der dem Letzteren gehörenden Räumlichkeiten zur Nutzung als Büroräume des Kommissars selbst.
In Anbetracht dessen, dass Cav. De Gr. Cr. Elia Federici mit dem oben genannten Vertrag das ihm gehörende Gebäude in Rom, Lungotevere Marzio, Via dei Somaschi und Piazza Nicosia, für neun Jahre und zu einer jährlichen Miete von L. 550.000 an das oben genannte Kommissariat vermietet, und zwar insbesondere das erste, zweite, dritte, vierte und fünfte Obergeschoss des Gebäudes, begrenzt durch Lungotevere Marzio, Via dei Somaschi, Piazza Nicosia und Via Monte Brianzo mit den dazugehörigen Viadukten, einschließlich der beiden darüber liegenden Wohnungen, sowie das fünfte und sechste Obergeschoss des folgenden Gebäudes hinter der Wohnung des Pförtners und das angrenzende Untergeschoss;
Ich glaube, dass die oben genannte Gebühr von 500.000 L. gemäß dem Schreiben vom 29. Januar 1940 XVIII des Technischen Steueramtes von Rom festgesetzt wurde, in dem auch die Entschädigung von 100.000 L. berücksichtigt wurde, die dem Eigentümer für jedes Jahr der ordnungsgemäßen vorzeitigen Beendigung des Vertrags zu zahlen ist, falls die Verwaltung von diesem Recht im Interesse des öffentlichen Dienstes Gebrauch machen möchte;
Unter Berücksichtigung der positiven Stellungnahme des Staatsrats in seiner Sitzung vom 21. Oktober 1941. XIX. Unter Berücksichtigung der Gesetze und Verordnungen über die Verwaltung des Staatseigentums und die allgemeine Rechnungslegung des Staates; unter Berücksichtigung des Gesetzes Nr. 358 vom 9. April 1931.X. und seiner nachfolgenden Änderungen;
DEKRET
Der oben genannte Vertrag vom 2. September 1941 wird hiermit genehmigt. XIX Nr. 836 des Registers über die Anmietung des genannten Gebäudes zur Nutzung durch die Büros des Kommissariats für Migration und Kolonisation für einen Zeitraum von neun Jahren, d. h. vom 1. Mai 1940 bis zum 30. April 1949, und für die jährliche Gebühr von 550.000 Lire, zahlbar im Voraus in vierteljährlichen Raten jeweils am 1. Mai, 1. August, 1. November und 1. Februar eines jeden Jahres ab dem genannten Datum des 1. Mai 1940. XVIII.
Die damit verbundenen Ausgaben werden aus Kapitel 70 Restausgaben und Kapitel 70 Zuständigkeit des Haushalts des Finanzministeriums für das Jahr 1941.XIX-1942.XX und für die Folgejahre aus den entsprechenden Kosten für die Einrichtung, Instandhaltung und lokale Anpassung des vorgenannten Kommissariats getragen.